Ratgeber & Podcast

für Franchisezentralen

023 – Was euch droht, wenn ihr kein sauberes Vertragsmanagement habt

023 – Was euch droht, wenn ihr kein sauberes Vertragsmanagement habt

In einem Gespräch auf der FranchiseExpo in Frankfurt habe ich den Rechtsanwalt Volker Güntzel, spezialisiert auf Franchise-Recht und die Seite der Franchisegeber, gefragt: “Volker, was wäre Dein wichtigster Impuls für die Franchise-Wirtschaft, den Du geben könntest?”

Er hatte sofort die Bedeutung eines sauberen Vertragsmanagements im Franchising vor Augen. Diesen Punkt griffen wir sogleich auf und nahmen es spontan in meinem Podcast-Bus mit dem Mikrofon für die heutige Episode auf.

Audio:

Rechtsanwalt Volker Güntzel nennt als wichtigsten Impuls für Systemzentralen: Innerhalb der Zentrale auf eine Systematisierung des Vertragsmanagements zu achten.

Was heißt “Systematisierung im Franchise-Vertragsmanagement”?

Volker beschreibt dies am Beispiel einer Checkliste für Mitarbeiter. Diese zeigt jeder beteiligten Person, welche Abfolgen einzuhalten sind, damit ein nicht anfechtbarer Vertrag herauskommt. Das Ergebnis ist eine Vertragsabfolge, die mich als Franchisegeber insbesondere bei etwaigen späteren Rechtsstreitigkeiten absichert.

Ergebnis einer solchen Vorgehensweise ist, dass ihr alle Nachweise sauber dokumentiert habt. Und dass ihr in der vorvertraglichen Aufklärung alle wichtigen Informationen gegeben habt bzw. euer Interessent den Erhalt dieser quittiert hat. Liegt dieser Nachweis nicht vor, kann es im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zum Nachteil für den Franchisegeber sein, wie wir gleich noch sehen werden.

Kann es eine allgemein gültige Checkliste für alle Franchisesysteme geben?

Es gibt sicher viele gemeinsame Standards. Doch Unterschiede entstehen schnell, sobald es um Vorvertrag, Geheimhaltungsverpflichtung, Reservierungsvereinbarung etc. bei unterschiedlichen Geschäftskonzepten geht. Nicht jeder von euch braucht bspw. eine Mieteintrittsoption für einen bestehenden Standort.

Wieviel Arbeit ist damit verbunden?

Insgesamt kann man feststellen, dass der Aufbau einer solchen Checkliste kein großer Aufwand ist und von einem versierten Anwalt schnell erstellt werden kann.

Ab welcher Phase der Franchisepartner-Rekrutierung wird eine Checkliste dieser Art relevant?

Schon sehr sehr früh, im Grunde beginnend mit dem Einholen von Informationen vom Interessenten. Bspw. um eine Schufa-Auskunft zu erhalten. So früh wie möglich, damit kein Schritt übersehen wird, der dann zum Verhängnis wird. Spätestens jedoch zur eigenen Absicherung bei der Geheimhaltungsvereinbarung.

Welchen Nutzen habe ich durch ein sauberes Vertragsmanagement im Franchising?

Der Nutzen und Wert eines solchen Vorgehens entsteht in erster Linier erst dann, wenn es zu einem Streit mit eurem Franchisepartner käme. Üblicherweise wird dann vom Franchisepartner der Vertrag heraus geholt und mit einem Anwalt nach Schwachpunkten gesucht, um aus dem Vertrag womöglich sogar mit Vorteilen heraus zu kommen.

Am häufigsten wird dabei die vorvertragliche Aufklärung herausgegriffen. Hier muss der Franchisegeber nachweisen, dass er den Interessenten vollumfänglich aufgeklärt hat. Dies muss er belegen können. Auf Zeugen könnt ihr euch dabei zum Nachweis nicht verlassen. Auch eure Mitarbeiter führen so viele Gespräche, dass ihre Zeugenaussage schwach ausfallen wird.

Was droht euch, wenn der Franchisenehmer im Streit eine Lücke im Vertragsmanagement ausnutzt?

Prozesse können nur deshalb verloren gehen, weil eine bestimmte Empfangsquittung fehlt und der Franchisepartner aussagt, er habe eine bestimmte Information nie erhalten.

Es droht in solchen Fällen die komplette Rückabwicklung des Franchisevertrages. Der Franchisenehmer erhält alles Geld zurück, was er investiert hat. Abzüglich der Umsätze, die er gemacht hat. Aber z.B. inklusive der Franchisegebühr, Eintrittsgebühr, Invests in Mobiliar & Co, und ggf. sogar Schaden durch Kündigung des Jobs und somit Lohnausfälle.

Was gehört noch zum sauberen Vertragsmanagement?

Vertragsmanagement heißt außerdem, Änderungen und Neuerungen nicht in einen bestehenden Vertrag zu integrieren, sondern saubere Zusatzvereinbarungen zu schließen. Es hört nicht mit Abschluss des Franchisevertrages auf, sondern kommt auch Besonderheiten, Zugeständnissen in Form einer beigefügten Zusatzvereinbarung hinzu.

SHOWNOTES

Über den Gesprächspartner:

Volker Güntzel, Anwalt bei Busse & Miessen 

Schickt uns gerne Fragen zum Thema an steffen@franchiseuniversum.de

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