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079 – Corona & Recht: Wie viel Weisungsrecht haben Franchisegeber in der Krise?

079 – Corona & Recht: Wie viel Weisungsrecht haben Franchisegeber in der Krise?

In diesem zweiten Teil des Erfahrungsaustausch zum Thema Recht im Franchising in Zeiten von Corona geht es im Gespräch mit den Anwälten Grischa Kehr und Andreas Frings von Busse & Miessen in erster Linie um das Zusammenspiel zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern. Woran müssen sich Franchisenehmer bei kreativen Anpassungen des Geschäftsmodells aufgrund der Krise halten und welches Weisungsrecht haben Franchisegeber? Wo liegen die kreativen Grenzen für Franchisenehmer, wenn sie versuchen, durch neue Ideen den Kopf aus der Schlinge zu kriegen?

(Audio 21:48 Min)

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FN beschäftigen sich aktuell in erster Linie mit Kosteneinsparmöglichkeiten z.B. bei Dauerschuldverhältnissen. Aus Sicht der Anwälte wird derzeit (zum Glück) wenig auf Ansprüche im Verhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer geschaut. Dabei erfordert die aktuelle Situation in Zeiten von Corona durchaus Kreativität und bringt Dynamik in das Geschäftsmodell des ein oder anderen Franchisesystems.

Durch die Krise und insbesondere die schweren Eingriffe seitens der Regierung entstehen derzeit neue – hoffentlich kurzzeitige – Bedingungen im Markt. Standortschließungen oder Ausgangsbeschränkungen führen zu völlig neuen Situationen, die auf unterschiedliche Weise auf Franchisesysteme verschiedener Branchen einwirken.

Häufig entstehen gerade neue Anforderungen: Neue Märkte zu eröffnen, wenn der bisherige Markt gerade wegbricht, um neue Umsatzpotenziale zu erschließen – falls möglich.

Die Folge sind kreative Anpassungen von Geschäftsmodellen. Restaurants fangen an zu liefern, Hotels werden zu Vermietern von Einzelbüros etc.

Im Franchising stellt sich die Frage: Wie viele Weisungsbefugnisse hat der Franchisegeber? Wo sind auf der anderen Seite die kreativen Grenzen für den Franchisenehmer?

Der Franchisgeber ist in der Regel vertraglich zur Anpassung des Geschäftsmodells berechtigt. Wichtig dabei ist die Voraussetzung, dass auch auf die Interessen des Franchisenehmers berücksichtigt werden.

Ganz praktisch stellen sich derzeit Fragen wie: Kann man nicht die Zeit nutzen, wo viele Standorte geschlossen sind, um schon lang ersehnte IT-Umstellungen oder Renovierungsarbeiten durchzuführen? Der Nachteil in der aktuellen Krisenzeit mit häufig Umsatzrückgängen ist, dass mit solchen Maßnahmen meist Investitionen verbunden sind. Außerdem ist völlig ungeklärt, wie viele Mitarbeiter man bei Berücksichtigung der derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen unter welchen Voraussetzungen zu welchen Zwecken gleichzeitig in die eigenen Räumlichkeiten bitten darf?

Eine derzeit häufige Fragestellung aus den Systemzentralen lautet: Was können wir als Franchisegeber in den aktuellen Zeiten vorgeben oder empfehlen, wie weiter vorgegangen werden kann?

Auch in der Krise ist der Franchisenehmer selbständiger Unternehmer. Das Weisungsrecht der Systemzentrale ist begrenzt, was auch in Zeiten von Aktionismus während der Krise zu bedenken ist.

Shownotes

Überblick in der Corona-Krise

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