Ratgeber & Podcast

für Franchisezentralen

087 – Corona in Österreich: “Der Datenschutz macht auch jetzt keine Pause!”

087 – Corona in Österreich: “Der Datenschutz macht auch jetzt keine Pause!”

Man könnte meinen, es gibt in diesen Zeiten wichtigere Themen als Datenschutz. Doch auch das Thema Datenschutz macht keine Pause. Es gibt auch in Zeiten von Corona eine 72 stündige Meldefrist für die Meldung von Datenpannen. Zudem kann die vermehrte Arbeitnehmertätigkeit im Home Office zu neuen Herausforderungen im Datenschutz führen. Mitarbeiter müssen dafür sorgen, dass die Datensicherheit gewahrt bleibt. Zudem stellt sich während der Pandemie eine neue Frage: Wie viel darf ich als Arbeitgeber fragen und erfassen?

Die verschiedenen Staaten gehen unterschiedlich mit der Krise um. Zudem unterschieden sich ihre Rechtssysteme bereits vor der Krise. Deutsche Franchisegeber stehen bereits vor der Herausforderung, sich während der Corona-Krise in die deutschen Regelungen vertiefen zu müssen. Österreichische Franchisegeber erfahren auf diesem Gebiet wahrscheinlich weniger Unterstützung von ihren deutschen Kollegen. Grund genug, mit den Anwälten Dr. Nina Ollinger und Dr. Hubertus Thum einen Blick auf die rechtlichen Regelungen in Krisenzeiten zu werfen.

(Audio 14:23 Min)

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Bei verschiedenen Themen wurden in Österreich Fristen in Zeiten von Corona verlängert. Doch wenn datenschutzrechtlich etwas schief geht, hat die 72-stündige Meldefrist weiter Bestand.

Personenbezogene Daten sollten auch im Home-Office nicht über private Mailaccounts versendet werden. Es ist darauf zu achten, dass auch im Homeoffice die Datensicherheit beachtet wird.

Was darf der Arbeitgeber in Pandemie-Zeiten erfragen? Urlaub – wann und wo? Infizierte Ehepartner? Aufgrund der Relevanz für die allgemeine Gesundheit darf in diesen Zeiten der Arbeitgeber durchaus mehr erfragen. Wenn auch in vertraulichen Einzelgesprächen. Es ist darauf zu achten, Betroffene nicht bloß zu stellen.

Verdachtsfälle sind den Gesundheitsbehörden zu melden.

Zuletzt beschäftigen wir uns mit einer Hörerfrage zum Versand von Newslettern als einziges verbleibendes Kommunikationsmedium mit den Kunden. Selbst wenn kein Opt-In gegeben ist, versenden?

Shownotes

Dr. Nina Ollinger: https://www.ra-ollinger.at/

Dr. Hubertus Thum: https://www.thum-law.at/

Inhaltsverzeichnis

Erhalten Sie Experten-Knowhow im Newsletter!