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316 – Macht das Sinn? Wettbewerbsverbot in der Verschwiegenheitserklärung

316 – Macht das Sinn? Wettbewerbsverbot in der Verschwiegenheitserklärung

Rechtsanwalt Andreas Frings diskutiert mit mir einen realen Fall aus der Praxis.

Ein Franchise-Kandidat hat Interesse an einem Franchisesystem. Sie führten erste Gespräche. Es kam der Moment der notwendigen Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung für Einblicke in die wirklich relevanten Informationen.

In diesem Moment sollte der Interessant eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, die gleichzeitig Gespräche bzw. geschäftliche Aktivitäten mit Wettbewerbern dieses Franchisesystems verbietet.

Eine Art Wettbewerbsverbot, lange VOR dem Franchisevertrag.

Macht das Sinn und ist das erlaubt?

Schließlich unterschreibt der Kandidat eine Verschwiegenheitserklärung, um jende Informationen zu erhalten, die ihm bei der Entscheidung bzgl. einer Franchisepartnerschaft mit diesem Franchisesystem helfen sollen.

Käme er zu dem Schluss, dass dieses Franchisesystem nicht ganz passend sei – aber eine Selbständigkeit in dieser Branche weiterhin interessant wäre – dann wird der Kandidat natürlich mit anderen Franchise-Anbietern sprechen wollen.

Irritierend genug, dass ich Rechtsanwalt Andreas Frings darauf angesprochen habe.

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Shownotes

Andreas Frings auf LinkedIn: https://de.linkedin.com/in/andreas-frings-a4b5521b1

 

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