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für Franchisezentralen

Bei der Kfz-Versicherung Einkaufsvorteile nutzen, aber nicht am falschen Ende sparen

Gerade zum Jahresende immer ein Thema in den Medien: Der Wechsel der Kfz-Versicherung. Hier sind häufig Einsparungen möglich. Als Franchise-Geber haben Sie außerdem eine gute Möglichkeit, Ihre Partner zu unterstützen, indem Sie Synergieeffekte für das gesamte System nutzen.

Gerade zum Jahresende immer ein Thema in den Medien: Der Wechsel der Kfz-Versicherung. Hier sind häufig Einsparungen möglich. Als Franchise-Geber haben Sie außerdem eine gute Möglichkeit, Ihre Partner zu unterstützen, indem Sie Synergieeffekte für das gesamte System nutzen.

Wichtig ist es jedoch auch, auf einen umfassenden Versicherungsschutz zu achten und sich für ein optimal auf die Bedürfnisse abgestimmtes Produkt zu entscheiden. Ich habe hier einmal die wesentlichen Fakten zur Kfz-Versicherung für Sie zusammengestellt und in fünf Abschnitte unterteilt:

1. Überblick der verschiedenen Bausteine in der Kfz-Versicherung

2. Faktoren für die Ermittlung des Beitrags

3. Vom Synergieeffekt profitieren mit Sondervereinbarungen

4. Was Sie beim Versicherungswechsel beachten sollten

5. Fazit

1. Ein erster Überblick der verschiedenen Bausteine in der Kfz-Versicherung:

Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben

Schäden, welche einem anderen (Dritten) zugefügt werden

Personen- und Sachschäden
Abwehr unberechtigter Ansprüche

 

 

Teilkasko freiwillige Zusatzversicherung einzeln abzuschließen bzw. in Vollkasko enthalten

Schäden am eigenen Fahrzeug, wie z.B.

Diebstahl des Fahrzeugs, bzw. Teilentwendung, Zusammenstoß mit Tieren, Marderbiss, Elementarschäden (Sturm, Hagel, Starkregen etc.), Feuerschaden am Fahrzeug und an der Verkabelung

Vollkasko freiwillige Zusatzversicherung schließt Teilkasko ein

Schäden am eigenen Fahrzeug

die schuldhaft selbst vom Fahrer verursacht werden oder von einem Dritten, der nicht zahlen kann, bzw. der nicht deliktfähig ist

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist also ein Muss. Sie ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Ob Sie sich für eine Voll- oder Teilkaskoversicherung entscheiden, hängt vom Alter und Zustand Ihrer Fahrzeuge und Ihrem Budget ab. Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie den Kasko-Beitrag reduzieren.

Insbesondere bei Leasing-Fahrzeugen kann außerdem noch der Abschluss einer Vollkaskoversicherung mit GAP-Deckung sinnvoll sein. Diese sichert Sie bei einem Totalschaden ab gegen eine Differenz, die sich zwischen dem von der Versicherung ermittelten Wiederbeschaffungswert und dem vertraglich vereinbarten Restwert ergeben kann.

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit einen Schutzbrief (Pannenhilfe, Abschleppdienst), eine Insassenunfallversicherung und weitere Komponenten zusätzlich einzuschließen.

2. Faktoren für die Ermittlung des Beitrags in der Kfz-Versicherung:

  • Regionalklasse

    Diese ergibt sich aus statistischen Erhebungen der Kfz-Haftpflicht-, Voll- und Teilkasko-Schäden im jeweiligen Zulassungsbezirk (insgesamt 400 in Deutschland) und wird einmal im Jahr ermittelt.

  • Typklasse

    Für den jeweiligen Typ/ das Modell des Fahrzeugs festgelegt. Ebenfalls schadenbezogene Ermittlung verschiedener Typklassen in Kfz-Haftpflicht-, Voll- und Teilkasko. Erfolgt auch einmal im Jahr. Je niedriger die Einstufung, desto günstiger das Fahrzeugmodell in der Prämie.

  • Schadenfreiheitsrabatt (SFR)

    Auf den Schadenverlauf des Versicherungsnehmers bezogen. Je länger Sie schadenfrei fahren, desto höher steigt Ihr Rabatt an. Inzwischen frei von den Versicherern festgelegt, wird der SFR ausgedrückt durch die SF-Klasse. Diese ist entscheidend für den Versicherungsvergleich, da einheitlich. Einmal jährlich werden Sie hoch- oder heruntergestuft, je nachdem ob ein Schaden passiert ist. Diese Einstufung kann dann je nach Versicherung oder vereinbartem Tarif abweichen.

    Der SFR bleibt sieben Jahre unverändert bestehen, wenn er nicht genutzt wird. Dann verfällt er. Außerdem ist er unter bestimmten Umständen auf andere Personen übertragbar. Auch kann er mittels einer besonderen Vereinbarung von einer Person einem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

  • Weiche Tarifierungsmerkmale

    Dies sind weitere Kriterien, die von den Versicherern individuell festgelegt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines Schadens zu ermitteln.

    Die häufigsten Merkmale sind:

    – Die maximale jährlichen Fahrleistung

    – Das Fahrzeugalter bzw. die Erstzulassung auf den Versicherungsnehmer

    – Der Nutzerkreis (z.B. Versicherungsnehmer + Partner, sonstige Personen)

    – Das Nutzeralter (unter 23 oder 25 Jahre, über 70 oder 75 Jahre usw.)

    Wichtig bei den weichen Tarifierungsmerkmalen:

    Beantworten Sie die Fragen wahrheitsgemäß. Teilen Sie eventuelle Veränderungen in der Nutzung oder das Überschreiten der vereinbarten jährlichen Fahrleistung dem Versicherer umgehend mit. Bekommt er beispielsweise durch einen Schadenfall davon Kenntnis, kann Ihnen – je nach Versicherungsvertrag – eine Vertragsstrafe drohen.

    Außerdem steigt bei einer Erhöhung des Risikos (Fahrerkreis sonstige Personen, höhere jährliche Fahrleistung etc.) höchstwahrscheinlich der Beitrag.

    Sowohl Sie als Franchise-Zentrale als auch Ihre Partner sollten besser auf Kfz-Versicherungsprodukte zurückzugreifen, die speziell für kleine und mittelständische Unternehmen konzipiert sind.

    Aufgrund einer Mischkalkulation wird dann bei diesen Tarifen auf weiche Tarifmerkmale verzichtet. So können dann z.B. auch Auszubildende oder die Kinder Ihrer Mitarbeiter den Wagen fahren. Sie brauchen nicht auf den km-Stand zu achten. Der Beitrag bleibt damit verlässlich für Sie kalkulierbar.

Werkstattbindung in der Kasko-Versicherung – Vor- und Nachteile:

Viele Versicherungsgesellschaften bieten Ihren Kunden einen äußerst preisgünstigen Tarif mit Werkstattbindung an. Im Falle eines Kaskoschadens verpflichtet sich der Versicherungsnehmer dann dazu, die Reparaturen an seinem Fahrzeug von einer sogenannten Partnerwerkstatt der Versicherung durchführen zu lassen. Häufig bekommt er dafür noch weitere Zusatzleistungen, wie z.B. eine Fahrzeugreinigung, Hol- und Bringservice oder eine verlängerte Garantie auf die verwendeten Ersatzteile.

Allerdings sind auch Nachteile möglich. In ländlichen Bereichen kann die nächste Partnerwerkstatt weiter entfernt und ungünstig für Sie gelegen sein. Vielleicht gibt es einen anderen Betrieb, der darauf spezialisiert ist, gerade solche Schäden zu beheben. Häufig handelt es sich außerdem um freie Werkstätten ohne Markenbindung. Im Gegensatz zur Markenwerkstatt verfügen diese nicht immer über das umfassende Instrumentarium zur Diagnose und Reparatur aller Automarken.

Lassen Sie trotz vereinbarter Werkstattbindung das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren, bleiben Sie bei höheren Reparaturkosten auf der Differenz im Vergleich zur Partnerwerkstatt sitzen. Manche Gesellschaften erheben außerdem eine Vertragsstrafe.

ACHTUNG, wenn Sie Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert haben:

Oft ist im Leasing- oder Finanzierungsvertrag geregelt, dass Reparaturen am Fahrzeug ausschließlich in einer Vertragswerkstatt ausgeführt werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Wertverlust des Fahrzeugs möglichst gering ausfällt. Bei einem Verstoß kann es schlimmstenfalls zur Kündigung des Finanzierungs- oder Leasingvertrags kommen. Also ist in einem solchen Fall von der Vereinbarung einer Werkstattbindung im Kfz-Versicherungsvertrag dringend abzuraten.

3. Vom Synergieeffekt profitieren mit Sondervereinbarungen in der Kfz-Versicherung

Bei einer größeren Anzahl von Fahrzeugen bieten Versicherer meist Sonderkonditionen an, da sie das Risiko besser einschätzen können. Nutzen Sie dies für sich und Ihre Franchise-Partner und verhandeln Sie für Ihr gesamtes Franchise-System.

So können Sie zusätzlich zur Gewährung von Sondernachlässen mit der Versicherungsgesellschaft auch Sondervereinbarungen treffen, die zu Ihrem Vorteil von den bisher von mir aufgeführten Tarifierungsgrundlagen abweichen.

Beispielsweise Verzicht auf weiche Tarifmerkmale (keine Fragen nach der maximalen jährlichen Fahrleistung, dem Fahrerkreis etc.) oder bei neu hinzukommenden Fahrzeugen (ohne vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt) eine günstige Sondereinstufung.

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit einer Rahmenvereinbarung, die auch für Franchise-Systeme unter Umständen interessant sein kann. Die Prämienberechnung erfolgt dann aufgrund von Beitragsklassen, die nach Art des Fahrzeugs, seiner Stärke und dem gewünschten Versicherungsumfang festgelegt werden. Dies gilt dann auch für weitere Fahrzeuge, die während der Vertragslaufzeit zusätzlich hinzukommen. Abgerechnet wird gemäß Zulassung und Abmeldung für jedes Fahrzeug einzeln.

Bei großen einzelnen Flotten bietet sich ein Stückzahlmodell an. Ebenfalls abweichend von den üblichen Faktoren der Tarifierung werden dann pauschale Preise für einzelne Fahrzeuggruppen „pro Stück“ festgelegt. Die Abrechnung erfolgt stichtagsweise. Zu diesen jeweiligen Terminen wird die Stückzahl der Fahrzeuge berechnet und es gibt eine Rechnung für den gesamten Fahrzeugbestand.

Sowohl bei dem Stückzahlmodell als auch bei der Rahmenvereinbarung haben Sie im Vergleich zu Einzelverträgen den Vorteil, dass wenig Verwaltungsaufwand anfällt und die Kfz-Versicherungskosten innerhalb des Jahres einfach zu berechnen sind.

Allerdings ist die Grundlage für die Kalkulation der Schadenverlauf der Kundenverbindung über einen bestimmten Zeitraum. Die Prämien werden immer jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst, ausgehend vom Verhältnis der tatsächlichen Schadenaufwendungen zu den gezahlten Beiträgen. Je nach Schadenquote sind dann die prozentualen Faktoren für die Beitragsanpassung im Vertrag vereinbart. Bei positivem Verlauf gibt es dann eine Reduzierung – also wieder ein Vorteil für Sie, aber bei schlechtem Verlauf auch eine Erhöhung, bis hin zu einer Neukalkulation des Beitrags.

Im Gegensatz zur Betrachtung von einzelnen Verträgen betrifft die Erhöhung, bzw. Neukalkulation die Beiträge für die gesamten Fahrzeuge. Es zahlen dann auch diejenigen, die gar keinen Schaden verursacht haben, höhere Beiträge. Das könnte innerhalb Ihrer Franchise-Nehmer durchaus zu Diskussionen führen.

Auch sollten Sie auf jeden Fall bedenken, dass Sie zumindest auf die Höhe der Kraftfahrzeughaftpflichtschäden keinen wesentlichen Einfluss haben. Schon ein einziger Personenschaden kann sich sehr negativ auf Ihre gesamte Schadenquote auswirken. Zumal vom Versicherer immer die von Ihnen gezahlten Prämien zu den Schadenzahlungen im Verhältnis gesehen werden.

Diese Rechnung geht auf Dauer meist nur dann für den Versicherungsnehmer auf, wenn tatsächlich sehr viele Fahrzeuge in einem solchen Vertrag zusammengefasst sind und die Prämieneinnahmen der Versicherung dann entsprechend hoch ausfallen. So können höhere Schäden gegebenenfalls ausgeglichen werden.

Außerdem laufen Ihre Schadenfreiheitsrabatte, die Sie sich im Laufe der Jahre durch Schadenfreiheit erfahren haben, nicht mehr weiter. Nach sieben Jahren sind sie komplett verfallen. Manche Versicherer zählen intern im Hintergrund ab Vertragsbeginn mit. Zumindest sollten Sie auf eine solche Vereinbarung achten. Aber die Zeit davor wird nicht mehr berücksichtigt.

Eine Rückkehr zu dem System der Einzelverträge, wenn eine Rahmenvereinbarung oder ein Stückzahlmodell sich nicht mehr für Sie rechnet, ist also schwierig. Der Wechsel sollte von Ihnen vorher gut überdacht werden. Sinnvoll kann es sein, auf Basis von Zahlen aus der Vergangenheit, die Sache einmal durchzuspielen.

4. Was Sie beim Versicherungswechsel der Kfz-Versicherung beachten sollten:

  • Letzter Kündigungstermin ist regulär immer einen Monat zur Hauptfälligkeit.
    Bei dem Gros der Verträge: Der 01. Januar.
    Sie müssen dann spätestens bis zum 30. November kündigen.
  • Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und mit Ihrer Unterschrift versehen sein.

    – Ein Telefax mit Beleg oder eine E-Mail mit angefügtem unterschriebenen Dokument reichen heute meist aus. Wer ganz sicher gehen will, schickt ein Einschreiben.

    – Lassen Sie sich die Kündigung möglichst bestätigen.

  • Es zählt das Eingangsdatum bei der Versicherung.
  • Im Streitfall mit der Versicherung sollten Sie nachweisen können, dass Sie fristgerecht gekündigt haben. Also benötigen Sie einen Nachweis.
  • Außerdem haben Sie danach ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Beitragserhöhung. Bis zu einem Monat nach Kenntnis/Information können Sie dann trotzdem noch kündigen, wenn sich der Grundbeitrag erhöht hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie heruntergestuft wurden und der effektive Rechnungsbetrag sogar niedriger ist.

5. Fazit

Ein Vergleich der Kfz-Versicherung ist durchaus sinnvoll und kann oftmals zu Kosteneinsparungen führen. Der Versicherungsschutz sollte jedoch gleichermaßen im Fokus stehen. Auch kann guter Service sich – nicht nur im Schadenfall – für Sie bezahlt machen.

Versicherungen sind häufig dazu bereit, für eine größere Anzahl von Fahrzeugen Sonderkonditionen anzubieten. Wenn Sie als Franchise-Zentrale für Ihr gesamtes System verhandeln, können Sie von Einkaufsvorteilen profitieren.

Bevor Sie die Versicherung jedoch tatsächlich wechseln: Es sollte sichergestellt sein, dass Sie sich für ein auf die Bedürfnisse Ihres Systems zugeschnittenes Produkt entschieden haben. So laufen Sie nicht Gefahr, später eventuell drauf zu zahlen.

Damit der Versicherungswechsel dann problemlos ablaufen kann, gibt es einige Dinge bei der Kündigung zu beachten.

Die wichtigsten Informationen habe ich für Sie in diesem Text zusammengestellt. Bei diesem komplexen Thema ist jedoch eine fachlich kompetente Beratung auf jeden Fall zu empfehlen, auch wenn es z. B. im Internet eine Vielzahl von Vergleichsmöglichkeiten, -portalen gibt.

So vergleichen Sie nicht eventuell „Äpfel mit Birnen“. Sie haben außerdem die Sicherheit, eventuelle Fehler zu vermeiden, die sowohl im Falle eines Schadens (unzureichender Versicherungsschutz) als auch finanziell (höhere Beiträge als vorher kalkuliert) gravierende Folgen für Sie haben könnten.

Für weitere Informationen zum aktuellen Thema Kfz-Versicherung und zu allen anderen Fragen im Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Bildquelle: pixabay.com / manfredrichter

Diana Cyris
CYRIS Service-Agentur e.K.

Diana Cyris ist seit 1995 hauptberuflich tätig im Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Seit 2000 ist sie spezialisiert auf die Kooperation mit Franchise-Unternehmen.

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