Ratgeber & Podcast

für Franchisezentralen

Franchise-Unternehmen in der Corona-Krise: Impulse für den Themenbereich Versicherungen

Franchise-Unternehmen in der Corona-Krise: Impulse für den Themenbereich Versicherungen

Bei zu erwartenden Zahlungsschwierigkeiten jetzt selbst aktiv werden und rechtzeitig auf die Versicherer zugehen

Die Corona-Krise hat auch die Franchise Community erreicht. Viele Franchise-Geber und ihre Partner werden in der nächsten Zeit in einigen Bereichen – nicht nur finanziell – mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Dabei ist es wichtig, auch das Thema Versicherungen im Blick zu behalten.

Kommt es zu Außenständen bei der Zahlung der Beiträge, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Innerhalb gewisser Fristen droht die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens durch den Versicherer.

Um Ihnen dabei zu helfen – durch die Ergreifung von Maßnahmen Probleme zu vermeiden – habe ich hier einige Informationen für Sie zusammengestellt. Diese sollen die Problematik verdeutlichen. Ich erhebe jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Fokus: Notwendigen Versicherungsschutz nicht gefährden und prüfen, ob Kosten vorübergehend reduziert werden können.

Nicht jede Maßnahme ist für jedes Franchise-Unternehmen gleichermaßen sinnvoll und realisierbar. Es ist deshalb angeraten, immer von der individuellen Situation auszugehen und sich zudem fachlich kompetent beraten zu lassen.

Grundlagen

Nichtzahlung der Erstprämie / vor Kurzem neu abgeschlossene Versicherungsverträge
Hier ist eine umgehende Reaktion geboten, da sonst, nach entsprechendem Mahnverfahren und Fristsetzung, der Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann. Damit wären Sie dann ab Beginn ohne Versicherungsschutz. Es kann außerdem eine Geschäftsgebühr erhoben werden.

Zahlungsverzug der Folgeprämien
Wenn Sie mit Folgeprämien in Zahlungsverzug geraten, erhalten Sie vom Versicherungsunternehmen eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung (vierzehn Tage). Wird der Beitrag dann nicht innerhalb der vorgegebenen Frist gezahlt, entfällt der Versicherungsschutz ab diesem Zeitpunkt. Das Versicherungsverhältnis kann dann ohne Einhaltung einer weiteren Kündigungsfrist vom Versicherer beendet werden. Wenn noch kein Versicherungsfall eingetreten ist, können Sie innerhalb eines Monats nach Wirksamkeit der Kündigung, Ihren Vertrag durch Nachholung der Zahlung wiederaufleben lassen. Erfolgt die Zahlung später, entscheidet allein die Versicherung über die Fortsetzung des Vertrags.

Änderung der Zahlweise
Bei anstehenden Beitragszahlungen besteht die Möglichkeit, eine unterjährige Zahlweise zu wählen. Es fällt jedoch ein Ratenzahlungszuschlag an.

Ratenzahlungsvereinbarung
Wenn es nicht möglich ist den Prämienaußenstand in einer Summe auszugleichen, ist eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Gesellschaft eine gute Alternative. Diese muss schriftlich beantragt werden.

Anmerkungen zu den betrieblichen Versicherungen:

  • Kfz-Versicherung
    Stehen Fahrzeuge längere Zeit still, fallen weiterhin Steuer und Versicherung an. In diesem Fall hilft nur die Abmeldung, um keine Kosten mehr zu haben. Hatte das Fahrzeug bei Vertragsbeendigung eine Vollkasko-Versicherung, besteht noch maximal 18 Monate lang eine Ruhekasko.Bei Kfz-Verträgen, in denen die jährliche Fahrleistung und Fahrermerkmale mit in die Prämienberechnung einfließen (weiche Tarifmerkmale): Prämieneinsparungen durch eine Vertragsänderung, wenn z.B. nur noch der Versicherungsnehmer und Partner 12.000 km jährlich fahren.Umstellung auf einen Tarif mit „abgespeckten“ Leistungen (Basis-Schutz), Werkstattbindung etc.Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung in der Kasko-Versicherung.Ausschluss der Kasko bzw. Änderung von Voll- auf Teilkasko prüfen.Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen: Änderungen der Deckung sowie Abmeldung der Fahrzeuge gegebenenfalls nur in Absprache mit dem Leasinggeber, dem finanzierenden Institut.
  • Betriebshaftpflicht
    Dieser Versicherungsbaustein sichert den Betrieb gegen sämtliche Ansprüche Dritter. Er ist auch in Krisenzeiten unverzichtbar. Im Schadenfall haftet der Unternehmer u.U. mit seinem aktuellen und zukünftigen Vermögen.Einsparpotential durch Vereinbarung einer (höheren) Selbstbeteiligung.
  • Sachversicherungen / Inhalts-, Gebäude- und Betriebsunterbrechungsversicherung
    Für die Absicherung Ihrer Sachwerte sollte lückenlos Deckung bestehen.Für laufende Finanzierungen, Leasing gelten die vertraglich festgelegten Vorgaben des Leasinggebers oder der Bank.

Anmerkungen zu Personenversicherungen:

Bei Versicherungen mit Sparanteil (Lebens-, Rentenversicherung):

  • Beitragsfreistellung
    Bei diesen Policen können Sie eine Beitragsfreistellung vereinbaren. Das bis zu diesem Zeitpunkt angesammelte Guthaben und der Versicherungsschutz im Todesfall (anteilig) bleibt bestehen.
  • Beitragsstundung
    Um einen kürzeren Zeitraum zu überbrücken, fragen Sie nach einer Stundung der Beiträge für einige Monate.
  • Policendarlehen
    Beleihung der Police bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswertes. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt dann später aus eigenen Mitteln oder bei Vertragsende mit dem restlichen Ablaufguthaben.

Fazit

Grundsätzlich ist umfassender Versicherungsschutz für Franchise-Unternehmen zwingend erforderlich. Deckungslücken können schnell zur Existenzbedrohung werden. Derzeit befinden wir uns jedoch in einer Ausnahmesituation, die außergewöhnliche Maßnahmen erfordert. Deshalb möchte ich Ihnen Lösungsansätze aufzeigen. Selbstverständlich muss der Versicherungsschutz wieder optimiert werden, wenn die Krise überstanden ist.

Bis dahin: Erstprämie bezahlen. Versicherungsschutz bewahren. Vertragsänderungen prüfen. Versicherungen und Außendienst frühzeitig ansprechen.

Gern stehe ich Ihnen bei Fragen aus dem Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen zur Verfügung. Diese Informationen sind selbstverständlich auch zur Weitergabe an die Franchise-Nehmer geeignet, da diese als selbständige Unternehmer gleichermaßen von den Folgen der Pandemie betroffen sind.

 

Autorin/Kontakt:

Diana Cyris

+49 (0)511 633096
diana.cyris@franchise-versicherung.de
www.franchise-versicherung.de

CYRIS Service-Agentur e.K.
Walsroder Str. 26
30851 Langenhagen

 

Bildquelle: pixabay.com / Picography

Erhalten Sie Experten-Knowhow im Newsletter!