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Investitionszuschuss Wagniskapital

Durch den Investitionszuschuss Wagniskapital bestehen seit dem 15. Mai 2013 für junge, innovative Unternehmen deutlich bessere Chancen, mit Business-Angels als private Investoren ins Geschäft zu kommen. Und die Business-Angels bekommen ein attraktives Geschenk aus Steuergeldern, wenn sie in diese Unternehmen investieren. 150 Mio. Euro stehen bis 2016 zur Verfügung.

Zum Hintergrund
Die Erkenntnis, dass kleine und mittelständische Unternehmen die volkswirtschaftliche Grundlage für Wachstum und Beschäftigung sind und ihren Beitrag für technischen und gesellschaftlichen Fortschritt leisten, wird von niemandem ernsthaft bestritten. Der Mangel an geeigneten Finanzierungsquellen ist aber oft eine große Hürde, um den Markteintritt und die erste Wachstumsphase erfolgreich zu finanzieren. Die Verfügbarkeit von Wagniskapital durch private Investoren ist in Deutschland immer noch unterentwickelt.

Junge Unternehmen verfügen selten über bankübliche Sicherheiten. Da liegt es auf der Hand, einen Investor zu suchen. Dessen finanzielles Engagement ist für ihn mit Risiken verbunden. Es ist nicht besichert und der Totalverlust des eingesetzten Geldes muss einkalkuliert werden. Mit der Bereit-stellung von Wagniskapital lassen sich Investoren üblicherweise Gesellschaftsanteile an den meist jungen Unternehmen mit überzeugender wirtschaftlicher Perspektive übertragen. Oft handelt es sich bei den Investoren um Business Angels, die neben dem Kapital auch ihr Know-how in das Unternehmen einbringen und die Geschäftsentwicklung langfristig aktiv begleiten. Das Motiv für eine Beteiligung ist letztlich die Chance, an der guten Entwicklung des Unternehmens zu partizipieren und durch den Investitionszuschuss Wagniskapital wird das Risiko der Kapitalbeteiligung  verringert.

Ziel der Förderung
Das Programm „Investitionszuschuss Wagniskapital“ hat zwei Ziele. Erstens sollen die Finanzierungs-möglichkeiten für junge, innovative Unternehmen verbessert werden. Zweitens sollen für private Investoren, insbesondere Business Angel, Anreize geschaffen werden, sich an solchen Unternehmen mit Kapital aus ihrem Privatvermögen zu beteiligen. Das Geld als Rohstoff für unternehmerischen Erfolg ist auf jeden Fall ausreichend vorhanden. 

Gefördert werden private Investoren als natürliche Personen, die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Diese Anteile müssen ohne Einschränkungen an den Chancen und Risiken des Unternehmens beteiligt sein. Dafür bekommt der Investor 20 Prozent seines für den Anteilserwerb eingesetzten Kapitals als Zuschuss zurückerstattet. Der Mindestbetrag, den der Investor in das Unternehmen einbringen muss, um einen Zuschuss zu erhalten, liegt bei 10.000 Euro. Der Höchstbetrag für Anteilskäufe, für den ein Investor Zuschüsse beantragen kann, liegt bei 250.000 Euro pro Jahr. Ein Unternehmen kann Geschäftsanteile bis zum Gesamtbetrag von 1 Million Euro pro Jahr an Investoren verkaufen, für die dann Zuschüsse beantragt werden können. Die Zahlung des Kaufpreises kann auch vertraglich an die Erreichung von Meilensteinen in der Unternehmensentwicklung geknüpft werden, was auch bei anderen Finanzierungsmodellen durchaus üblich ist. 

Um Beständigkeit in die Finanzierung zu bringen, muss die Beteiligung jeweils für mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages gehalten werden. Sollte das Unternehmen innerhalb dieser drei Jahre insolvent werden, ist das zwar schlecht für alle Beteiligten – aber der Investor muss zumindest den erhaltenen Zuschuss nicht zurückzahlen. Zu den Branchen, die im Sinne dieses Programms als innovativ und damit als förderfähig gelten, gibt es seitens des Gesetzgebers eine verbindliche Auflistung.

Die Voraussetzungen für Unternehmen und Investoren
Damit der Investor in den Genuss des Zuschusses kommt, muss das Unternehmen, in das er investiert, einige Förderbedingungen erfüllen. Es muss sich dabei um ein kleines, innovatives  Unternehmen handeln, das nicht älter als zehn Jahre ist. Es muss zudem unabhängig, darf also nicht Teil einer Konzernstruktur sein und muss eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU darstellen. Ob ein Unternehmen zu einer innovativen Branche gehört, wird anhand des Handelsregisters überprüft. Das Unternehmen darf nicht mehr als 50 Mitarbeiter haben und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme dürfen 10 Millionen Euro nicht übersteigen. Diese Schwellenwerte sind nicht willkürlich festgesetzt worden, sondern ergeben sich aus der aktuellen KMU-Richtlinie der EU.

Auch der Investor muss einige Voraussetzungen erfüllen. Es muss sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln, die nicht mit dem Unternehmen, in das investiert wird, verbunden ist oder die dort bereits Anteile hält. Der Investor kann allerdings auch alternativ sein finanzielles Engagement über eine sogenannte Business Angels GmbH tätigen, deren ausschließlicher Geschäftszweck das Eingehen und Halten von Beteiligungen ist und bei der ein alleiniger Anteilseigner tätig ist. Der Erwerb von Anteilen muss immer auf eigene Rechnung und mit eigenem Geld erfogen. Die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung müssen während der Mindesthaltedauer von drei Jahren durchgehend gegeben sein. Je nach Art der Betrachtung verringert sich für den Investor das Risiko seiner Kapitalbeteiligung oder es erhöht sich seine Rendite durch den Investitionszuschuss Wagniskapital. Die Gesellschaftsanteile verbleiben komplett beim Investor und wenn nach der Mindesthaltedauer von drei Jahren die Anteile verkauft werden, muss er den Zuschuss nicht zurück zahlen. Außerdem dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die eine gewinn-unabhängige Vergütung vorsehen oder Risikominimierung, Vorrechte auf Dividenden oder Liquidationserlöse sowie ein vorzeitiges Ausstiegsrecht für Investor zum Gegenstand haben. Die Verabredung einer klaren Ausstiegsstrategie des Investors ist dagegen zulässig. Alles in allem sind die Spielregeln aber letztlich für beide Seiten verständlich und realitätsnah.

Das Antragsverfahren
Sowohl das kapitalsuchende Unternehmen als auch der Investor stellen einen Antrag. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Zunächst stellt das Unternehmen einen Online-Antrag beim BAFA. Das BAFA prüft, ob die Kriterien hinsichtlich Alter, Größe und Branche gegeben sind und bescheinigt, wenn die Kriterien erfüllt werden, dem Unternehmen die Förderfähigkeit. Diese Bescheinigung enthält eine Antragsnummer, mit der das Unternehmen identifizierbar ist. Es kann nun für die Akquise von Investoren eingesetzt werden und vergrößert die Chancen, eine Finanzierung über Wagniskapital zu erhalten, ganz entscheidend.

Wenn der Investor sich für eine Kapitalbeteiligung an einem vom BAFA registrierten Unternehmen entschlossen hat, stellt er seinerseits einen Online-Antrag auf Bewilligung des Investitionszuschusses Wagniskapital und gibt darin die Antragsnummer des förderfähigen Unternehmens an. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen rechtsverbindlichen Bescheid über den Zuschuss. Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat, fordert er im nächsten Schritt die Erstattung von 20 Prozent der geleisteten Investitionssumme beim BAFA an. Hierfür muss dann der Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden, aus dem die vertraglichen Regelungen zur Beteiligung hervorgehen. Der Gesellschaftsvertrag zwischen Investor und Unternehmen darf geschlossen werden, sobald der Investor seinen Antrag beim BAFA gestellt hat. Erfolgt der Anteilserwerb vor Bewilligung, trägt der Investor als Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger das Risiko einer Nichtbewilligung, die sich möglicherweise aus der Nichterfüllung der erforderlichen Kriterien des Unternehmens ergeben könnte. Angesichts der finanziellen Größenordnung des Zuschusses ist hier auf jeden Fall Sorgfalt angebracht.

Sollte sich der Investor an einem Gründungsvorhaben beteiligen, ist der Antragsablauf etwas anders. In diesem Fall reicht er seinen Antrag zeitlich vor dem Unternehmen ein. Der daraufhin erteilte Bewilligungsbescheid, der auf Grundlage der gleichen Kriterien wie bei einem bestehenden Unternehmen erfolgt, hat eine Gültigkeit von drei Monaten – bei Vereinbarung von Meilensteinen zur Geschäftsentwicklung 15 Monate.  Innerhalb dieses Zeitraumes muss das Unternehmen gegründet werden und seinen Antrag auf Förderfähigkeit beim BAFA stellen. Auf den ersten Blick wirkt das Antragsszenario vielleicht komplizierter als es in Wirklichkeit ist. Aber das Antragsverfahren ist bei genauerer Betrachtung wirklich schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung erhalten können und der Investitionsprozess möglichst wenig beeinträchtigt oder sogar abgewürgt wird. Die Zielgruppe stimmt und der Weg zum Geld ist unbürokratisch und effektiv.

In der am 15. November 2013 erscheinenden Ausgabe des Fachmagazins franchiseERFOLGE schreibt Reinhard Wingral noch ausführlicher zu diesem Thema und gibt hilfreiche Hinweise.

Seit 1988 berät Reinhard Wingral branchenübergreifend die Franchisewirtschaft. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der WINGRAL & PARTNER Unternehmensberatung für Franchising und Innovation mit Sitz in Eckernförde und Vorstandsvorsitzender der Global Franchise AG. Die Global Franchise AG hält Beteiligungen an Franchiseunternehmen und führt das Systemmanagement junger Systeme.
Kontakt: info@wingral.de

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Reinhard Wingral
Reinhard Wingral
Global Franchise AG

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