Ratgeber & Podcast

für Franchisezentralen

KFW: Berechnung der Mitarbeiterzahl zur Beantragung des Schnellkredits (Vollzeitequivalent)

KFW: Berechnung der Mitarbeiterzahl zur Beantragung des Schnellkredits (Vollzeitequivalent)

Eine häufig gestellte Frage von Unternehmern war anlässlich der Soforthilfe während der Corona-Krise in den letzten Wochen die nach der Berechnung der Anzahl an Mitarbeitern eines Unternehmens.

Die KFW spricht hier von “Vollzeitequivalent” oder “Full Time Equivalent”. Schließlich sind in vielen Unternehmen nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Teilzeitkräfte oder Minijobber angestellt. Von der nach dem Vollzeitequivalent berechneten Anzahl der Mitarbeiter hängt das angebotene Hilfsprogramm (bis 10 oder ab 11 Mitarbeiter) oder auch die Höhe von Zuschüssen innerhalb der Bundesländer ab. Es ist falsch, lediglich die Anzahl der Köpfe zu zählen.

Uns liegt nun eine schriftliche Erklärung der KFW zur Berechnung der Mitarbeiterzahl zwecks Beantragung des KFW-Schnellkredits vor:

“vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Anzahl der Mitarbeiter ist ein wichtiges Kriterium um den KfW-Schnellkredit beantragen zu können. Ihr Unternehmen muss mindestens 11 Vollzeitkräfte beschäftigen.

Bitte zählen Sie alle Mitarbeiter, die am Tag des Kreditantrags einen laufenden Arbeitsvertrag mit Ihrem Unternehmen haben. Teilzeitkräfte und Mini-Jobber können Sie mit den folgenden Faktoren in Vollzeitkräfte umrechnen:

Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Sie als Unternehmer/in zählen ebenfalls.”

 

Quelle: KfW-Bildarchiv / Thorsten Futh

Erhalten Sie Experten-Knowhow im Newsletter!