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Mathias Mundt: Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige (23.3.20)

Mathias Mundt: Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige (23.3.20)

Von dem Finanzexperten Mathias Mundt, der uns im wöchentlichen Erfahrungsaustausch zur Verfügung steht, erhielt ich am 24.3.20 um 1 Uhr morgens folgende Mail, die ich gerne an alle weitergebe. An dieser Stelle herzlichen Dank für die Unterstützung. Wir werden versuchen, alles möglichst aktuell zu halten.

Hallo Herr Kessler,

wie heute vereinbart, eine kurze Info.

Ab Mittwoch wird man ja auf jeden Fall (Ankündigung) die Anträge in Bayern und Niedersachen stellen können. Bin gespannt.

Nach gestriger (Montag) Info kann die KfW erst ab 14.4.20 Kredit zusagen bzw. auszahlen. Die Bank hat ab 23.3.20 die Möglichkeit eine Zwischenfinanzierung zu gewähren. Stand heute. In Nordrhein-Westfahlen wir daher empfohlen, über die NRW Bank einen Universalkredit zu beantragen (siehe Link unten).

Aus meiner Sicht sollen die Unternehmen auf jeden Fall einen Kredit beantragen (bundesweit). Wir haben auch schon Fälle, wo es der Hausbank zu lange dauert und die Bank den Kredit in Eigenregie vergibt. Eine Lösung müsste es geben?!

Bin gespannt, wie es in der Realität aussieht. 

Gerne arbeite ich auch alles  (Darlehen/Zuschüsse) detaillierter aus. Ändert sich aber natürlich stündlich / täglich. Hoffe, Sie können etwas davon verwenden.

Viele Grüße und gute Nacht

Mathias Mundt 

Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige (Montag, 23.3.2020)

(Montag, 23.3.2020)

Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen. Diese beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate. 
  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Engpässe können mit den Geldern überbrückt werden

Mit den Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige können akute Liquiditätsengpässe überwunden werden. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie zum Beispiel

  • Mieten,
  • Kredite für Betriebsräume und
  • Leasingraten.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die jeweiligen Länder beziehungsweise Kommunen. In Bayern und Niedersachsen können ab Mittwoch (Ankündigung) Anträge gestellt werden.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/soforthilfen-beschlossen-1733604

Zuschüsse (Hilfen) für Kleinstunternehmen (Stand 20.3.2020),

folgen sicherlich kurzfristig noch weitere Daten. Weitere Infos siehe: 

NRW BANK: https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html

Bundesweit: https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/lassen-sie-sich-nicht-anstecken/corona-diese-hilfen-geben-die-bundeslaendern-den-betrieben

Faktenblatt der KfW

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faktenblatt-kfw-sonderprogramm.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mathias Mundt

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SUCCEED – Die Unternehmerberater

Mathias Mundt | Geschäftsführer

M.Mundt@succeed.gmbh

Mobil: +49 173 9 25 15 92

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Succeed GmbH | Schloßgartenweg 3 | 64807 Dieburg

 

Bildquelle: pixabay.com / Hans

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