Kontaktanfragen: Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes

Informationen zum korrekten Umgang mit Interessenten-Daten über FranchisePORTAL

Liebe Franchise-Geber und -Manager,

sicherheitshalber weisen wir auf Ihre Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes hin. Dies gilt für
jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder
dies durch Andere im Auftrag vornehmen lässt. Eine Verletzung dieser Pflichten kann eine persönliche
Haftung begründen. Interessentenanfragen dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur unter
bestimmten Bedingungen (z.B. Beraterzugang) an Dritte weitergereicht werden. Die Nutzung dieser
Daten für andere Zwecke als die Vertragsanbahnung mit der angefragten Systemzentrale ist
ausgeschlossen.

Im Zusammenhang mit der Weiterleitung der Kontaktanfragen über den virtuellen Messestand
verpflichten sich die Vertragsparteien zur Beachtung des Datenschutzrechts. Die Franchise-Interessenten
erklären in dem Kontaktformular zum virtuellen Messestand ihre Einwilligung in die Verarbeitung der
Daten ausschließlich zum Zwecke der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zur Anbahnung eines
Franchisevertrages mit dem jeweils beworbenen Franchise-System.

Der Auftraggeber verpflichtet sich auch gegenüber FranchisePORTAL, die Weitergabe der Daten an Dritte
oder die Verarbeitung zu einem anderen Zweck als zur Anbahnung eines Franchisevertrages zwischen
dem Auftraggeber und dem Interessenten zu unterlassen. Auch die Weitergabe an Berater ist nur unter
den Voraussetzungen des § 4 AGB gestattet.

Wenn der Auftraggeber schuldhaft gegen die Verpflichtung zum Datenschutz gemäß § 6 Abs. 2 verstößt,
hat er für jede Zuwiderhandlung eine von FranchisePORTAL nach billigem Ermessen festzusetzende
Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann.
Es besteht Einigkeit, dass ein Strafbetrag in Höhe von 500,00 € im Fall der erstmaligen Verletzung als in
der Regel angemessen anzusehen ist, wobei im Einzelfall allein die Schwere der Verletzung maßgeblich
ist (Richtschnur). Unabhängig von der Vertragsstrafe steht FranchisePORTAL weiterhin das Recht zu, den
Werbevertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und/oder Unterlassung, Schadenersatz
(auf den eine etwaige Vertragsstrafe anzurechnen ist) und/oder Auskunft zu verlangen.