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für Franchisezentralen

Der Franchisevertrag – auf den ersten Blick immer ähnlich, aber letztlich doch sehr komplex

Nach unseren Erfahrungen wird das Thema Franchiserecht und Franchisevertrag oft als Nebensache im Rahmen der Entwicklung eines Franchisesystems gesehen. Stets sollte zu einem Franchisevertrag immer auch das Prozesshandbuch ausgearbeitet werden und eine klar definierte Prozessstruktur aufweisen.

Nach unseren Erfahrungen wird das Thema Franchiserecht und Franchisevertrag oft als Nebensache im Rahmen der Entwicklung eines Franchisesystems gesehen.

Ein Franchisevertrag allein stützt nicht die partnerschaftliche Zusammenarbeit in einem System. Stets sollte zu einem Franchisevertrag immer auch das Prozesshandbuch für die Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer ausgearbeitet werden und eine klar definierte Prozessstruktur aufweisen.

Der Franchise-Vertrag ersetzt kein Handbuch

Dieses Handbuch, genannt das “Administrationsmanual”, ist rechtlich mit dem Franchisevertrag abzugleichen und die Inhalte sind den Vertragsinhalten anzupassen. Idealerweise erfolgt die Erstellung beider Dokumente “Hand in Hand” – in enger Zusammenarbeit von Anwalt und Franchiseberater. Ein Franchisevertrag allein kann nämlich nie sämtliche Aufgaben, Rechte und Pflichten, sowie die Abläufe im Rahmen der Zusammenarbeit von Franchisegeber und Franchisenehmer vollständig abbilden.

Der Franchisevertrag bildet den Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer, das Administrationsmanual gibt detaillierte Arbeitsaufträge, Leitfäden und Prozesse zum Vertragsinhalt wieder.

Franchise-Vertrag nicht einfach kopieren!

Franchiseverträge werden nicht selten aus dem Internet heruntergeladen oder es werden bestehende Franchiseverträge aus unterschiedlichen Vorlagen zusammengestückelt. Solche Franchiseverträge sind nicht schlüssig und niemals optimal auf das System und dessen Bedürfnisse abgestimmt.

Bestehende Franchisesysteme nutzen Klauseln im Vertrag, welche die Gefahr bergen, dass schlimmstenfalls die gesamten Verträge für nichtig erklärt werden können, sei es aus kartellrechtlichen Gründen, sei es wegen unklarer Gegenüberstellungen von Leistungen und Gegenleistungen der beiden Vertragspartner. Gerade minimale Änderungen an manchen Klauseln können zu solch einer rechtlich bedenklichen Regelung führen, dies umso mehr, wenn nicht zueinander passende Regelungen aus verschiedenen Verträgen übernommen werden.

Zusätzlich werden dann häufig auch noch Prozessstrukturen, welche die Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer widerspiegeln, in die Handbücher der Systemgrundlagen (“Franchisehandbuch”) eingebaut. Sie sollen aber von Mitarbeitern genutzt werden, obwohl die Inhalte der Prozessabläufe keinen Bezug zu den Aufgaben der Mitarbeiter haben. Franchiseverträge sind häufig sinnlos überfrachtet und die Systemhandbücher erfüllen kaum ihren Zweck zur Systemführung.

Die Franchiseidee ist dann weit entfernt von einem „System“, wenn Aufgabenfelder sowie deren Abläufe und Prozessstrukturen nicht ineinander greifen. Diesbezüglich schafft der Franchisegeber dann eine ungesunde unternehmerische “Kreativität” im System und der Systemgedanke sowie die Macht einer Systemkette sind nicht vorhanden. Und es ist vor allem auch keine Rechtssicherheit gegeben!

Inhaltliches Chaos vermeiden

Bei der Erstellung eines Franchisevertrages sollte jedes angehende Franchisesystem seine organisatorischen Fragen (gegebenenfalls mit einem erfahrenen Berater) aufarbeiten und seine Strategien hinterfragen, um Fallstricke bereits in den Anfängen, aber auch in der Entwicklung zu vermeiden. Auf Basis dieser Informationen kann ein erfahrener Franchiseanwalt das Gerüst des Franchisevertrages erstellen und damit Rechtssicherheit schaffen und den Franchisegeber auch in seinen zukünftigen Fragen als Partner begleiten.

Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen von Franchisenehmern, welche durch Fehler im System verursacht werden, schaden dem Franchisesystem in seinen Ressourcen und in der Produktivität, aber auch dem guten Ruf seiner Marke ungemein. Und nicht selten sind Expansionen oder selbst geniale Franchiseideen dadurch gescheitert.

Achten Sie also darauf, dass Ihr Rechtsbeistand die Franchisethematik und dessen Fallstricke beherrscht und diesbezüglich nachhaltige Erfahrungen aufwiesen kann.

Unsere Publikationen

  • „Praxisleitfaden Franchising – Strategien und Werkzeuge für Franchisegeber und -nehmer“
    Springer Gabler Verlag, Riedl/Schwenken – 1. und 2. Auflage
  • „Der Franchisevertrag – Rechtliche Fallstricke, Hilfestellungen und Organisationen“
    Springer Gabler Verlag, Riedl/Niklas
  • „Digitalisierung im Filialsystem – Führungsmodule und Systemprozesse“
    Springer Gabler Verlag Riedl/Printing (Erscheinungstermin Februar 2019)
  • „Praxishandbuch Social Franchising – Skalierung im sozialen Sektor“
    Springer Gabler Verlag, Martius/Niklas (Erscheinungstermin Herbst 2019)

Ein Artikel von den Fachbuchautoren und Franchisespezialisten

Hermann Riedl, Unternehmensberater RiedlConsult

Spezialisiert im Bereich Franchise und strategische Ausrichtung von Unternehmen im Bereich Prozessstrukturen und Digitalisierung

Martin Niklas, Rechtsanwalt Essen/Berlin

Spezialisiert im Bereich Immobilien, Gesellschaftsrecht, nationales und internationales Franchising. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Hermann Riedl
Riedl Consult Unternehmensberatung
Erstellung von Vertriebsmodulen in Filialsystemen, Shopsystemen, Internetportalen, Dienstleistungen für technisch verknüpfte Systemhandbücher, Digitalisierung in Prozessstrukturen.

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