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für Franchisezentralen

Die Betriebsrente: Neue Pflichten ab 01.01.2022 – Chancen zur Mitarbeiterbindung nutzen

In Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung können Betriebsrenten eine wichtige Zusatzversorgung im Alter darstellen. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll die weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gefördert werden. Dies gilt insbesondere für klein- und mittelständische Unternehmen und eignet sich somit gut für viele Franchise-Systeme.

Es gilt aktuell Änderungen zu beachten, die durch den Gesetzgeber festgelegt wurden. Auf einige wichtige Punkte möchte ich im Folgenden eingehen.

Statt jedoch ausschließlich von einer möglichen „Haftungsfalle“ zu warnen, gleichzeitig der Hinweis auf die große Chance, die diese Regelungen gerade auch für Franchise-Unternehmen bietet:

Die betriebliche Altersversorgung ist ein flexibles und kostengünstiges Instrument zur Mitarbeiterbindung

Deshalb gehe ich auf diesen Themenkomplex im zweiten Abschnitt meines Beitrags ein.

Einzelheiten zum Betriebsrentenstärkungsgesetz:

Ab 2022 greift eine neue gesetzliche Regelung

  • Bestehende Entgeltumwandlungen sind ab dem kommenden Jahr zuschusspflichtig, wenn der Arbeitgeber bei der Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Er ist dann dazu verpflichtet, 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags in die Direktversicherung, Pensionskasse oder -fonds einzuzahlen. Dies gilt auch für bereits vor 2019 erteilte Zusagen. In Tarifverträgen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
    • Bereits bestehende Verträge, auf die bereits heute freiwillige Arbeitgeberzuschüsse gezahlt werden, sind deshalb unbedingt auf den Prüfstand zu stellen. Dies schützt den Arbeitgeber vor ungewollten und ungeplanten Zusatzbelastungen.
  • Bei dem steuerfreien Höchstbetrag der Entgeltumwandlung gibt es eine Anhebung von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West), wobei der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag unverändert mit vier Prozent beibehalten wird.
  • Eigens für die Förderung von Geringverdienern wurden im BRSG neue Anreize für den Auf- bzw. Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung geschaffen. In diese Gruppe fallen Beschäftigte mit einem Einkommen bis maximal 2.575 €. Zahlt der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung seines geringverdienenden Mitarbeiters mindestens 240 € ein, so kann er 30 % der Lohnsteuer des Arbeitnehmers einbehalten, die mit Verrechnung der vom Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuer ausgezahlt wird. Der maximale Förderbeitrag beträgt 960 € pro Kalenderjahr. Mögliche Durchführungswege sind die Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
    • Zusätzlich gilt, dass durch monatliche Freibeträge eine Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet wird. Der Arbeitnehmer kann dann also sicher sein, dass er keine oder nur geringe Abzüge hat. Hinzu kommt noch, dass die Höhe dieser Freibeträge regelmäßig angepasst wird.

Mitarbeiterbindung – Maßnahmen sinnvoll bündeln und betriebliche Altersversorgung als wichtiges Instrument nutzen

Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt gewinnt die Mitarbeiterbindung für die meisten Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Darüber hinaus erwarten in diesem Bereich viele Franchise-Nehmer Hilfe und Unterstützung von ihrer Zentrale.

Es wird häufig viel Aufwand betrieben, die richtigen Mitarbeiter zu finden. Einarbeitung und Ausbildung stellen außerdem für den Franchise-Betrieb nicht unerhebliche Kostenfaktoren dar.

Zumal es bei den Konzepten vieler Franchise-Systeme keinen speziellen Ausbildungsberuf gibt. Handelt es sich oftmals um die Kombination verschiedener Tätigkeiten oder Service-Leistungen, die in dieser Form am Markt gar nicht angeboten werden. 

Hat man dann die richtigen Mitarbeiter gefunden, gilt es, sie so lange wie möglich im Unternehmen zu halten und dauerhaft für ihre Motivation zu sorgen.

Mitarbeiterbindung im Allgemeinen

Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung helfen die Beschäftigten mittel- bis langfristig an das Unternehmen zu binden. Dies gilt insbesondere für Leistungsträger, die im Unternehmen verbleiben sollten (selektive Mitarbeiterbindung).

Wichtig ist eine sinnvolle Bündelung von positiven Anreizen. Des Weiteren ist es angeraten, dass diese Maßnahmen auf das Gros der Mitarbeiter abgestimmt sind (Alter, Bildungs-, Familienstand, Einkommen etc.) und zur Philosophie des Unternehmens passen.

Die Bedeutung der bAV in Bezug auf die Bindung der Mitarbeiter

In der Praxis sieht es häufig so aus, dass viele Arbeitgeber – nicht nur im Franchise – defensiv mit dem Thema betriebliche Altersversorgung umgehen. Drängt ein Mitarbeiter doch darauf, unbedingt einen solchen Vertrag abzuschließen, geht man notgedrungen darauf ein. Oder es werden, um den gesetzlichen Vorgaben sicherheitshalber zu entsprechen, maximal die Mitarbeiter zusammen mit der Gehaltsabrechnung über ihre Möglichkeit informiert.

Der Fokus liegt dann darauf zu dokumentieren, dass von den Mitarbeitern keine Betriebsrente gewünscht wird. Man ist einzig darauf konzentriert, eventuelle Haftungsfallen zu umgehen und mögliche Regressforderungen zu verhindern.

Tatsächlich ist hinsichtlich der Haftung einiges zu beachten und eine Prüfung von Bestandsverträgen sinnvoll. Es wäre jedoch zu kurz gedacht, wenn Franchise-Unternehmen diese zusätzlichen Möglichkeiten nicht für sich nutzten.

Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Maßnahme, von der dann beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) profitieren können, ist eine offene und direkte Kommunikation im Betrieb.

Die Information der Mitarbeiter sollte nach einer ersten Einführung möglichst in persönlichen Einzelgesprächen erfolgen. So können die Vorteile besser vermittelt und eventuelle Zweifel ausgeräumt werden. Der Einzelne hat dann auch die Möglichkeit Fragen zu stellen, die sich aus seiner individuellen Lebenssituationen für ihn ergeben. Die Ausgestaltung der Verträge kann dann individuell an die Bedürfnisse angepasst werden.

Die Versorgungsordnung gibt Sicherheit

Mit der Einrichtung einer Versorgungordnung sorgt der Betrieb für ein hohes Maß an Transparenz und Rechtssicherheit. Sie fasst alle relevanten Informationen zusammen, sorgt für Gleichbehandlung und kann den Mitarbeitern gegenüberklar kommuniziert werden.

Flexibilität bei der Vertragsgestaltung

Eine Anpassung der bAV auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Betriebs ist jederzeit möglich. Geplante Lohn-/ Gehaltserhöhungen, Sonderzahlungen, Bonifikationen etc. können mit einfließen, vermögenswirksame Leistungen ebenfalls.

Es gibt verschieden Modelle, beispielsweise bezogen auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit können Zahlungen in verschiedenen Stufen erfolgen, um einer erhöhten Fluktuation entgegenzuwirken. Immer ausgehend von einer Gleichbehandlung der Mitarbeiter.

Für viele Franchise-Systeme in Handel oder Gastronomie besonders interessant: Erstmals gibt es auch Fördermöglichkeiten, die speziell für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen konzipiert wurden.

Fazit

Mit der betrieblichen Altersversorgung steht den Franchise-Unternehmen von staatlicher Seite für ihre Mitarbeiterbindung ein kostengünstiges Werkzeug zur Verfügung.

Weitergegeben werden erst einmal Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die aufgrund der Entgeltumwandlung eingespart werden.

Inwieweit das Unternehmen noch aus eigenen Mitteln etwas dazu gibt, ist jedem selbst überlassen.

Durch eine Stärkung der Mitarbeiterbindung können Kosten gesenkt und der Erfolg des Unternehmens gesteigert werden. Erworbenes Know-How bleibt so dem Unternehmen erhalten.

Zusätzlich ist auch bei der Suche nach neuen Mitarbeitern das Angebot einer Betriebsrente ein Argument, um im Wettbewerb um Fachkräfte zu punkten.

So ergibt sich eine Win-Win-Situation: Auf der einen Seite ein Imagegewinn für den Arbeitgeber und auf der anderen Seite bekommt der Mitarbeiter eine Altersversorgung mit guter Rendite.

Schlussendlich ist in diesem komplexen Bereich eine Beratung durch Experten von wesentlicher Bedeutung. Rechtliche und steuerliche Aspekte sind zu berücksichtigen und Eventuelle Fehler können weitereichende Folgen haben.

Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung und kann z.B. über die erfolgreiche Umsetzung des bAV-Konzepts in die Praxis berichten. Namhafte Franchise-Systeme nutzen bereits in Zusammenarbeit mit uns dieses hilfreiche Instrument für die Bindung ihrer Mitarbeiter. 

Bild von silviarita auf Pixabay

Diana Cyris
CYRIS Service-Agentur e.K.

Diana Cyris ist seit 1995 hauptberuflich tätig im Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Seit 2000 ist sie spezialisiert auf die Kooperation mit Franchise-Unternehmen.

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