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Finanz-Leitfaden für Unternehmen und Selbstständige in der Corona-Pandemie

Finanz-Leitfaden für Unternehmen und Selbstständige in der Corona-Pandemie

Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat einen Leitfaden für Unternehmen und Selbstständige herausgegeben, der schnellstmöglich Hilfen ermöglichen soll.

Leitfaden für Unternehmen

Hausbank kontaktieren
Bei Überbrückungsfinanzierungen als erstes zeitnah das Gespräch mit der Hausbank suchen. Über Eure Hausbank könnt Ihr zudem Bundeshilfen der KfW beantragen.

Bürgschaftsbank kontaktieren
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank besichert werden. Dies wird in Abhängigkeit des Ratings vorausgesetzt.

Kurzarbeit beantragen
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie können Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen. Betroffene Beschäftigte erhalten in diesen Fällen Kurzarbeitergeld.

Steuerstundung verhandeln
Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater, um sich über die Möglichkeit von Steuerstundungen zu informieren.

Liquiditätshilfe Sonderfall Corona
Investitionsbanken der Bundesländer haben ebenfalls Unterstützungsprogramme aufgesetzt, um Unternehmen zügig Liquiditätshilfen zur Verfügung stellen zu können.

Hier sind alle erforderlichen Informationen übersichtlich nach Bundesland zusammengefasst: Wichtige Webseiten für Corona-Hilfen


Leitfaden für Selbstständige

Hausbank
Treten Sie zeitnah mit ihrer Hausbank in Kontakt. Über Hausbanken können Liquiditätshilfe der KfW abgerufen werden.

Steuerlast reduzieren
Bei Bezug zur Corona-Krise sind Steuernstundung und Reduktion von Steuervorauszahlungen möglich. Zudem sollen Finanzämter bis zum Ende des Jahres auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.

Grundsicherung für Selbstständige
Selbstständige mit unzureichendem Einkommen können nach SGB II beim Jobcenter Grundsicherung beantragen.

Infektionsschutzgesetz
Für Selbstständige besteht in Quarantänefällen Ersatzanspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Eine Beantragung der Entschädigung kann bis zu drei Monate nach der angeordneten Einstellung der Tätigkeit beim Gesundheitsamt beantragt werden.

Soforthilfe (Zuschuss) für kleine Unternehmen
Verschiedene Bundesländer setzten derzeit Notfallfonds für besonders hart von der Corona-Krise getroffene Klein- und Kleinstunternehmen auf.

Hier sind alle erforderlichen Informationen übersichtlich nach Bundesland zusammengefasst: Wichtige Webseiten für Corona-Hilfen


 So werden die Soforthilfen in den jeweiligen Bundesländern beantrag: 
Zur Übersicht nach Bundesland >


Bildquelle: pixabay.com / StockSnap

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