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für Franchisezentralen

Wenn es jetzt nach der Corona-Krise wieder aufwärts geht: Versicherungen unbedingt anpassen

Beratung am Telefon

Um gut durch die Corona-Krise zu kommen, haben die meisten Franchise-Unternehmen ihre Kosten weitestgehend reduziert und Liquidität geschaffen. Dies betraf bei vielen auch den Bereich der Versicherungen. Bereits im März 2020 hatten wir dazu geraten, bei zu erwartenden Zahlungsschwierigkeiten auf die Versicherer zuzugehen, um vor allem den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Jetzt sind viele glücklicherweise mit dem Wiederaufbau Ihres Geschäfts/ Franchise-Systems beschäftigt. Deshalb stehen sicher auch zahlreiche Themen im Fokus. Aber wenn die Franchise-Bertriebe jetzt wieder hochfahren, ist es wichtig, den Versicherungsschutz dem aktuellen Bedarf wieder anzupassen.

Umfassender Versicherungsschutz ist vom Grundsatz her für jedes Franchise-Unternehmen zwingend erforderlich. Deckungslücken können sonst schnell zur Bedrohung der Existenz werden.

Dies betrifft sowohl das Unternehmen als auch den Unternehmer. Da die Franchise-Nehmer als selbständige Unternehmer ebenfalls betroffen sind, gilt dies für sie gleichermaßen. Der Franchise-Geber sollte sie deshalb darauf hinweisen.

Deshalb möchte ich Ihnen im Folgenden einige Hinweise geben, worauf zu achten ist. Nicht jeder Punkt ist für jedes System anwendbar. Ich möchte Sie jedoch für dieses Thema sensibilisieren. In jedem Fall ist es gut, im nächsten Schritt den Rat eines Fachmanns/ -frau einzuholen.

Hinweise zu allgemeinen Vertragsänderungen

  • Änderung der Zahlweise / Ratenzahlungszuschlag

Im Zuge der Krise konnte es eventuell sinnvoll gewesen sein, bei anstehenden Beitragszahlungen eine unterjährige Zahlweise zu wählen. Dabei fällt jedoch ein Ratenzahlungszuschlag an, den man durch Umstellung auf jährlich wieder einsparen oder bei unterjähriger Zahlung zumindest reduzieren kann.

  • Ratenzahlungsvereinbarungen / Außenstände vorab zurückführen

In einigen Fällen war es Ihnen vielleicht nicht möglich, die ausstehenden Prämien in einer Summe auszugleichen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Versicherer zu treffen, war dann eine gangbare Lösung. Jetzt gilt es zu prüfen, ob diese Verbindlichkeiten eventuell vorzeitig abgelöst werden können, um schnellstmöglich vollen Versicherungsschutz zu erhalten.

Anmerkungen zur Anpassung der betrieblichen Versicherungen

  • Kfz-Versicherung
    • Jährliche Fahrleistung heraufsetzen / Fahrerkreis ändern
    • Deckung optimieren / besserer Tarif
    • Kasko Selbstbeteiligung niedriger / bzw. Einschluss Kasko – Voll-, Teilkasko

Bei Verträgen, in denen die jährliche Fahrleistung und der Fahrerkreis mit in die Kalkulation der Beiträge einfließen (weiche Tarifmerkmale): Durch Herabsetzung der jährlichen Fahrleistung, Vereinbarung eines „abgespeckten“ Tarifs mit Basis-Schutz, Werkstattbindung etc. konnten Prämien eingespart werden, wenn die Fahrzeuge aufgrund des Lockdowns nicht bewegt wurden.

Ebenso verhielt es sich mit der Wahl einer höhen Selbstbeteiligung in der Kasko-Versicherung, einem Ausschluss der Kasko- bzw. Änderung von Voll- auf Teilkasko.

Bei Fahrzeugnutzung wie vor der Krise oder sogar durch erhöhtes Auftragsaufkommen noch zunehmend, ist jetzt unbedingt die Erhöhung der jährlichen Fahrleistung und Änderung des Fahrerkreises notwendig, um Problemen im Schadenfall, teuren Nachzahlungen oder gar Vertragsstrafen vorzubeugen.

Auch eine verbesserte Deckung mit Umstellung von Teil- zurück auf Vollkasko oder Senkung der vereinbarten Selbstbeteiligung kann Ihre finanzielle Belastung bei zu erwartenden eventuellen Schäden jetzt wieder reduzieren.

  • Betriebshaftpflicht
    • Selbstbeteiligung herausnehmen bzw. heruntersetzen
    • Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft, wenn sich die Art des Betriebs oder das Tätigkeitsfeld geändert haben

Wenn zuletzt eine Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflicht vertraglich vereinbart war, um Prämie einzusparen, können Sie auch hier durch den Wegfall oder die Reduzierung der SB Ihr finanzielles Risiko bei Eintritt eines Versicherungsfalls verringern.

Ein wichtiger Punkt kann außerdem sein, dass sich die Betriebsart oder die Tätigkeit des Franchise-Unternehmens während der Corona-Zeit geändert hat. Um während der Pandemie trotzdem dringend notwendige Umsätze zu erzielen, sind viele Franchise-Systeme kreativ geworden und haben sich (zusätzlich) neue Geschäftsbereiche erschlossen. Das Franchise-Konzept wurde verändert oder ergänzt. Wenn es jetzt bei diesen Neuerungen bleibt, sollten sie auf jeden Fall angezeigt werden, um Schwierigkeiten im Falle eines Schadens zu vermeiden.

Eine Grundlage für die Tarifierung ist die Betriebsart. Deshalb gilt es hier zu prüfen, ob sich damit die Risikoeinstufung für den Versicherer geändert hat.

Zum Beispiel:

  • Reisebüro mit neu hinzugekommenem Handel von internationalen Spezialitäten, Gewürzen und Getränken etc.
  • Messebauer, der im Innenausbau von Gebäuden tätig ist.
  • Franchise-System mit Lieferservice von Snacks und Süßigkeiten für Firmen vertreibt Systeme zur Luftreinigung.

Online-Handel

Online-Shops, die viele Franchise-Unternehmen inzwischen betreiben, bergen neue Gefahren. Sie sind gewöhnlich nicht durch die bestehenden Verträge gedeckt. Von Produkthaftung bis hin zu Cyber- und Datenrisiken, kann schnell ein kleiner Fehler große Auswirkungen haben. Dies trifft insbesondere für die Franchise-Zentrale zu, bezogen auf Daten der Partner etc. Es werden spezielle Versicherungen benötigt.

  • Sachversicherungen / Inhaltsversicherung
    • Reicht die vereinbarte Versicherungssumme aus?
    • Einschluss weiterer Risiken außerhalb des Versicherungsortes

Vielleicht wurden in Zeiten des Lockdowns die Lagerbestände heruntergefahren und die Versicherungssummen entsprechend reduziert, um Prämie zu sparen. Wenn jetzt die Kapazitäten wieder hochgefahren werden, droht Unterversicherung. Ebenso, wenn generell die Inhaltssumme steigt, weil mehr Nachfrage besteht und mehr Ware vorgehalten wird. Es ist eine Anpassung der Summe nötig, damit es keine Abzüge im Schadenfall gibt.

Wenn beispielsweise die Lagerkapazitäten vor Ort nicht mehr ausreichen und ein Außenlager, welches sich in der Nachbarschaft befindet, angemietet wird, ist dies eine enorm wichtige Information für die Inhaltsversicherung. Versichert sind die beweglichen Sachen (Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte) am Versicherungsort, der im Vertrag genannt ist. Zusätzliche Risiken müssen in die Police aufgenommen werden, damit auch dort Versicherungsschutz besteht.

  • Sachversicherungen / Betriebsunterbrechung, Ertragsausfall
    • Umsatzsumme prüfen

Auch hier sollte eine Anpassung der Versicherungssumme vorgenommen werden, wenn die Umsätze wieder steigen und vorher eine Herabsetzung vorgenommen wurde.

Anmerkungen zu Personenversicherungen

  • Private Krankenversicherung
    • Versicherungsschutz optimieren
    • Verbindlichkeiten ausgleichen

Eine Umstellung auf einen günstigeren Tarif mit abgespeckten Leistungen oder die Erhöhung der Selbstbeteiligung konnte in der angespannten Situation des letzten Jahres den Einzelnen privat Krankenversicherten vor einem Verlust des Versicherungsschutzes bewahren. Bestehende Verbindlichkeiten sollten jetzt schnellstmöglich ausgeglichen und der Versicherungsschutz wieder optimiert werden (besserer Tarif, weniger SB).

  • Risiko-Lebensversicherung (Todesfallschutz), Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Wiederinkraftsetzung, falls beitragsfreigestellt

Diese Verträge sind auch in Zeiten finanzieller Not immer vorrangig zu bedienen. Wenn dies jedoch nicht mehr möglich ist, dann bietet die Beitragsfreistellung eine gangbare Lösung. Sobald die Beitragszahlung irgend möglich ist, sollten diese Versicherungen wieder reaktiviert werden, um erneut den notwendigen Versicherungsschutz zu erlangen.

  • Versicherungen mit Sparanteil (Leben-, Rentenversicherung)
    • Wiederinkraftsetzung, falls beitragsfreigestellt
    • Nachzahlung ausstehender Beiträge / Policendarlehen

Bei Policen dieser Art konnte eine Beitragsfreistellung auf jeden Fall helfen, die letzten Monate mit Covid19 finanziell über die Runden zu kommen. Wenn die Umsätze wieder steigen, ist der Zeitpunkt gekommen, diese Verträge wieder in Kraft setzten zu lassen.

Stundungsvereinbarung sollten in Ratenzahlungsvereinbarungen umgewandelt, bzw. schnellstmöglich zurückgezahlt werden.

Zudem ist es sinnvoll, Policendarlehen schneller als vereinbart zurückzuzahlen. So sparen Sie die im Allgemeinen hohen Kreditzinsen und haben zusätzlich wieder Zinserträge.

Fazit

Für die meisten Franchise-Unternehmen werden nicht alle angesprochenen Punkte sofort umzusetzen sein. Zumal davon auszugehen ist, dass es für Sie noch weitere Bereiche gibt, die Sie sich ebenfalls anschauen und eventuell wieder aufstocken müssen. Auch ist es wichtig finanzielle Reserven ebenfalls wieder aufzubauen.

Eine schrittweise Herangehensweise und das Setzen von Prioritäten sind hier sicher die beste Lösung. Erste Anregungen habe ich Ihnen hoffentlich mit meinem Beitrag gegeben. 

Zumal es ein guter Anlass für Sie sein kann, jetzt den Versicherungsschutz insgesamt zu überprüfen. Auch die Höhe der gezahlten Beiträge sind dabei auf den Prüfstand zu stellen. Kosten einzusparen ist für Franchise-Unternehmen generell sinnvoll – auch nach Corona.

Bei Fragen aus dem Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Bild von Gundula Vogel auf Pixabay

Diana Cyris
CYRIS Service-Agentur e.K.

Diana Cyris ist seit 1995 hauptberuflich tätig im Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Seit 2000 ist sie spezialisiert auf die Kooperation mit Franchise-Unternehmen.

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